Die Zeiten sind schlecht für Sparer. Schon seit 2009 dümpeln die Habenzinsen bei einem Prozent oder weniger. Besser sieht es für Schuldner aus, denn geliehenes Geld wird immer günstiger – wenn man nicht den richtigen Zeitpunkt zur Umschuldung verpasst. Das gilt für teure Dispo-Kredite ebenso wie für Konsumentenkredite, Pkw- und Immobilienfinanzierungen.
Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kredit einen oder mehrere vorhandene Kredite ab. Das rechnet sich, wenn der neue Kredit weniger kostet als der alte. Je nach Kreditinstitut, Laufzeit, Verwendungszweck und individueller Bonität sind mehr oder minder große Unterschiede bei den Konditionen zu finden. Ausgangspunkt für die Vergleichsrechnung sollte nicht der Nennbetrag des alten Darlehens sein, sondern die aktuelle Restschuld. Je niedriger der Kreditbetrag, umso weniger Zinsen fallen in Zukunft an. Es kann sich also lohnen, eventuell vorhandene Mittel zur Senkung der Kreditsumme zu verwenden.
Wird ein Kredit während der vereinbarten Zinsbindungsdauer abgelöst, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zum Ausgleich für entgangene Zinsen. Aber dafür gelten Grenzen: Für Verbraucherkredite, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist die Entschädigung auf höchstens ein Prozent der Restschuld begrenzt, wenn die Restlaufzeit länger als zwölf Monate beträgt. Liegt sie darunter, sind maximal 0,5 Prozent des Restsaldos zulässig. Beträgt die Zinsfestschreibung mehr als zehn Jahre, können Kreditnehmer nach Ablauf von zehn Jahren ihr Darlehen mit Sechs-Monats-Frist sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Meine Empfehlung: Die attraktivsten Zinsen sind immer noch jene, die gar nicht erst gezahlt werden müssen. Setzen Sie deshalb beim neuen Kredit auf eine möglichst kurze Laufzeit. Mit einer ebenso langen Zinsbindung vermeiden Sie das Risiko steigender Zinsen.